e-ID – von der Idee zur Umsetzung
Lia Monnier, Patrick Baraké, Manuel Wyder – Bern (HKB-BFH, MCP, 2026)
Kontext :
Die geplante, staatliche E‑ID der Schweiz ist ein entscheidender Schritt hin zu einer modernen, vertrauenswürdigen digitalen Infrastruktur. Angedacht als sichere, datensparsame und staatlich herausgegebene digitale Identität soll sie künftig den Zugang zu Verwaltungsleistungen, privaten Online‑Diensten und digitalen Ökosystemen vereinfachen. Und vielleicht kann die E-ID damit auch einem zentralen Baustein für digitale Souveränität, Interoperabilität und die sichere Nutzung neuer Technologien werden.
Mit Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen von Methoden der Künstlichen Intelligenz verändern sich hierbei sowohl die Anforderungen an digitale Identitäten als auch die Möglichkeiten, sie zu schützen und weiterzuentwickeln: von intelligenter Betrugserkennung, automatisierter Dokumentenprüfung, Anomalieerkennungen oder dem Schutz vor Deepfake‑basierten Identitätsangriffen bis hin zu den notwendigen Standards in Bezug auf Transparenz, Fairness und Datenschutz, um das Vertrauen der Bevölkerung zu sichern.
Studierende von der HKB in Bern aus dem MCP – Studiengang haben sich diesem Spannungsfeld angenommen und geben mit der nachfolgenden Abhandlung einen sehr guten Einstieg in diese hochkomplexe Thematik!
Abstract
Die Schweiz steht mit der Einführung einer staatlichen elektronischen Identitätskarte (e-ID) an einem wichtigen Punkt in der digitalen Entwicklung. Die neue Identitätslösung soll nicht nur den Zugang zu digitalen Dienstleistungen vereinfachen, sondern wirft zugleich grundlegende Fragen zur digitalen Selbstbestimmung und zum Schutz der Privatsphäre auf. Vor diesem Hintergrund untersucht dieses Kapitel, welche Chancen und Risiken die e-ID für Privatpersonen mit sich bringt und wie sichergestellt werden kann, dass Nutzer:innen effektiv über ihre Daten entscheiden können.
Im Zentrum steht die Leitfrage, was die Einführung der e-ID für die digitale Selbstbestimmung bedeutet und wie Bürger:innen ihre Privatsphäre aktiv schützen können. Um diese Frage zu beantworten, wurden Expert:innen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung befragt. Die Gespräche mit Prof. Dr. Annett Laube, Rahel Estermann, Linus Gasser und Rolf Rauschenbach bieten unterschiedliche Perspektiven auf technische, rechtliche und gesellschaftliche Herausforderungen.
Der folgende Abschnitt ordnet das Thema zunächst aus technischer und regulatorischer Sicht ein und zeigt, welche Rahmenbedingungen die Einführung der e-ID prägen. Anschliessend werden die zentralen Erkenntnisse aus den Interviews dargestellt und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die digitale Selbstbestimmung analysiert. Das Kapitel schliesst mit einer Diskussion darüber, welche Massnahmen für einen wirksamen Schutz der Privatsphäre notwendig sind.
Weltweit arbeiten Staaten und internationale Organisationen am Aufbau neuer digitaler Grundinfrastrukturen, die als Digital Public Infrastructure (DPI) bezeichnet werden. Unter DPI werden interoperable, staatlich bereitgestellte oder staatlich koordinierte digitale Basissysteme verstanden, die zentrale Funktionen wie digitale Identifizierung, Datenaustausch oder digitale Zahlungen ermöglichen (OECD, 2024, S. 8). Der Begriff umfasst damit grundlegende digitale Bausteine, die sowohl Verwaltungen als auch privaten Akteur:innen zur Verfügung stehen und die Grundlage für digitale Dienstleistungen bilden.
Indien nimmt im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle ein, wenn es um den Aufbau digitaler Identitätsinfrastrukturen geht. Mit Aadhaar betreibt das Land ein besonders umfassendes System, das jeder Person eine eindeutige 12-stellige Identitätsnummer zuordnet und damit grundlegende personenbezogene Daten, Kontaktdaten sowie biometrische Informationen erfasst. Dank einer breit angelegten Informationskampagne erreichte Aadhaar 99% der Bevölkerung und stellt damit nahezu allen Einwohner:innen eine digitale Identität zur Verfügung (Center for the Governance of Change, 2023, S. 4).
Europäisch gesehen befindet sich der Aufbau einer digitalen Identitäts- und Infrastrukturlösung derzeit in einer Umsetzungs- und Transformationsphase. Die Verordnung (EU) 2024/1183, welche den rechtlichen Rahmen für den EU Digital Identity Wallet-Ansatz schafft, trat im Mai 2024 in Kraft. Mit dieser Norm werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens Ende des Jahres 2026 mindestens je eine Variante einer digitalen Identitäts-Wallet anzubieten, die sowohl Identifikations- als auch Attributnachweise umfasst und grenzüberschreitend anerkannt wird (Europäische Kommission, 2025).
Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, besteht in zentralen digitalpolitischen Bereichen eine enge strukturelle Verflechtung. Die Analyse der Interdepartementalen Koordinationsgruppe EU-Digitalpolitik zeigt, dass Entwicklungen der europäischen Digitalstrategie für die Schweiz unmittelbar relevant bleiben, insbesondere in Fragen der Standardisierung, Interoperabilität und digitalen Souveränität (IK-EUDP, 2025, S. 4). Viele wirtschaftliche Wertschöpfungsketten, Verwaltungsprozesse und regulatorische Anforderungen sind grenzüberschreitend ausgestaltet, wodurch europäische Vorgaben faktisch Einfluss auf die schweizerische Digitalpolitik nehmen. Vor diesem Hintergrund betrifft der europäische Aufbau einer Digital Public Structure die Schweiz indirekt, da sie in mehreren digitalen Politikfeldern faktisch EU-Standards übernimmt, selbst wenn keine vertraglichen Verpflichtungen bestehen (IK-EUDP, 2025, S. 14-15).
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (e-ID-Gesetz) hat die Schweiz einen zentralen Schritt zur Etablierung einer staatlich anerkannten digitalen Identität vollzogen. Der Gesetzestext wurde vom Parlament im Februar des Jahres 2024 verabschiedet und am 28. September 2025 von der Stimmbevölkerung zu 51% angenommen, mit einer Stimmbeteiligung von 49%, laut dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (2025). Das e-ID-Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen für eine staatlich herausgegebene und datenschutzkonforme digitale Identität, die für behördliche und private digitale Dienstleistungen genutzt werden kann. Mit dieser gesetzlichen Grundlage positioniert sich die Schweiz in einem internationalen Kontext, in dem digitale Identitätssysteme zunehmend als elementarer Bestandteil moderner digitaler Infrastrukturen betrachtet werden.

Abbildung 1: EJPD nach der Volksabstimmung, September 2025. Bildquelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.
Der neue Gesetzesentwurf für die elektronische Identität unterscheidet sich grundlegend von der im Jahr 2021 abgelehnten Vorlage, insbesondere hinsichtlich der Verantwortlichkeiten und des Datenschutzes. Während das frühere Modell auf eine privatwirtschaftliche Herausgabe der digitalen Identität setzte, sieht das aktuelle e-ID-Gesetz eine vollständig staatliche Ausstellung und Verwaltung vor (Gesetzesentwurf e-ID, 2023, S. 2). Die Botschaft des Bundesrates hebt hervor, dass dieser Paradigmenwechsel notwendig sei, um das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken und datenschutzrechtliche Anforderungen konsequent umzusetzen (Bundesrat, 2023, S. 23). Damit adressiert der neue Gesetzesentwurf die zentralen Kritikpunkte an der ersten Vorlage und legt die Grundlage für eine breiter akzeptierte, staatlich verankerte digitale Identität.
Kritische Stimmen verweisen darauf, dass die Einführung elektronischer Identitätssysteme grundsätzliche Fragen der digitalen Selbstbestimmung und des Schutzes persönlicher Daten aufwirft. Forschungen aus der Schweiz zeigen, dass die gesellschaftliche Akzeptanz staatlicher oder nationaler Identitätssysteme stark von Vertrauen, Transparenz und wahrgenommener Kontrolle über personenbezogene Daten abhängt (Pleger & Guirguis, 2024). Die Autor:innen kommen anhand empirischer Daten zur ersten abgelehnten e-ID-Vorlage zum Schluss, dass Bürger:innen digitale Identitätssysteme insbesondere dann kritisch beurteilen, wenn die Rollenverteilung zwischen Staat und Privaten nicht klar geregelt ist oder wenn der Schutz der Privatsphäre nicht ausreichend gewährleistet erscheint. Diese Befunde lassen sich auf die neuen Infrastrukturdiskussionen übertragen: Die Frage, wer eine digitale Identität ausstellt, speichert und verifiziert, entscheidet direkt darüber, wie weit individuelle digitale Selbstbestimmung möglich ist. Zivilgesellschaftliche Organisationen betonen, dass die technische Ausgestaltung einer e-ID grundlegende Konsequenzen für die informationelle Autonomie hat. Ein Diskussionspapier der DIDAS-Initiative zur Schweizer e-ID argumentiert, dass digitale Identitätsinfrastrukturen nur dann wirklich bürgerzentriert sind, wenn sie strikte Prinzipien wie Datensparsamkeit, dezentrale Datenhaltung, selektive Offenlegung und kryptografische Nachweisverfahren integrieren (DIDAS, 2024). Die Autor:innen weisen darauf hin, dass selbst bei staatlicher Herausgabe Risiken bestehen, wenn die zugrundeliegende Infrastruktur nicht konsequent privacy-by-design orientiert ist. Der Einsatz zentralisierter Register, die langfristige Speicherung von Identitätsdaten oder unklare organisatorische Verantwortlichkeiten könnten die digitale Selbstbestimmung der Bevölkerung einschränken.
Internationale Forschung zeigt zudem, dass nationale elektronische Identitätssysteme strukturelle Risiken bergen, die oft erst bei der systemischen Betrachtung sichtbar werden. Eine Studie von Edu et al. (2023) identifiziert Herausforderungen wie die Konzentration staatlicher Macht über digitale Identitäten, die Möglichkeit unbeabsichtigter Profilbildung, Abhängigkeiten von technischer Infrastruktur sowie die Gefahr von Missbrauch durch staatliche oder private Akteure. Besonders hervorgehoben wird, dass digitale Identitätssysteme, sofern einmal eingeführt, schwer rückgängig zu machen sind und daher hohe normative Anforderungen an Governance, Zweckbindung und technische Architektur erfüllen müssen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die kritische Perspektive auf e-ID-Systeme nicht primär auf eine Ablehnung digitaler Identitäten abzielt, sondern auf die Ausgestaltung der zugrundeliegenden Infrastruktur. Wesentliche Faktoren für die Wahrung der digitalen Selbstbestimmung sind transparente Governance, technische Datenschutzmechanismen, minimale Datenverarbeitung und eine Architektur, die Missbrauch strukturell verhindert. Die e-ID wird damit nicht nur als technologisches Projekt verstanden, sondern als demokratiepolitisches Vorhaben, in dem die Interessen der Bürger:innen zentral berücksichtigt werden müssen.
Die im Folgenden ausgewerteten Interviews mit vier Expert:innen aus Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft knüpfen an diese Perspektiven an und konkretisieren sie für die Schweizer e-ID.
Die vier Expert:innen setzen unterschiedliche Schwerpunkte, wenn sie über digitale Selbstbestimmung sprechen, lassen sich dabei im Wesentlichen aber auf drei gemeinsame Bezugs-punkte zurückführen: Kontrolle über die eigenen Daten, Begrenzung von Profilbildung und die freiwillige Nutzung der e-ID.
Rolf Rauschenbach arbeitet beim Bundesamt für Justiz als Informationsbeauftragter für die e-ID und stellvertretender Leiter des Fachbereiches e-ID. In seiner aktuellen Funktion koordiniert er die gesamte öffentliche Kommunikation zum e-ID-Projekt und verantwortet das Stakeholder-Management gegenüber politischen Akteur:innen, Verwaltungsstellen und privaten Organisationen. Er begleitet den partizipativen Entwicklungsprozess und übernimmt eine Schlüsselrolle im Aufbau der Vertrauensinfrastruktur, die nach Inkrafttreten des Gesetzes vom Fachbereich e-ID betrieben wird. Er betont vor allem die situative Kontrolle der Nutzer:innen und beschreibt die e-ID als «digitale Version der Identitätskarte», die transparent eingesetzt wird, anonyme Altersnachweise ermöglicht und jederzeit gelöscht oder im Register für ungültig erklärt werden kann. Im Ergebnis versteht er die e-ID als Instrument, das Selbst-bestimmung primär in einzelnen Transaktionen stärkt, solange Plattformen die erhaltenen Daten nicht für weitergehende Zwecke verwenden und daraus keinen Track Record bilden (Rauschenbach, persönliche Kommunikation, 14. November 2025).
Prof. Dr. Annett Laube ist Professorin an der Berner Fachhochschule und forscht seit vielen Jahren zu elektronischen Identitäten. Sie begleitete bereits die erste Gesetzesvorlage kritisch und war im zweiten Anlauf früh im Architekturboard und im ERD-Team beteiligt. Sie stellt die transaktionsbezogene Sicht grundsätzlich infrage. Für sie entscheidet sich digitale Selbstbestimmung an der Architektur. Eine Lösung, die «mehr Transparenz oder weniger den Schutz der Privatsphäre» priorisiert und auf noch unreifen Standards basiert, verschiebt Risiken strukturell auf die Nutzer:innen. Ihre Diagnose lautet, dass Dezentralität nur «Halbwahrheit» ist, weil jede vorgelegte Identität zusätzliche Kopien bei Empfänger:innen erzeugt, auf Geräten, die Sicherheitsexpert:innen als unsicher einstufen, und das standardisierte biometrische Lichtbild im Zusammenspiel mit künstlicher Intelligenz (KI) neue Überwachungsmöglichkeiten eröffnet. Während Rolf Rauschenbach die e-ID als gut kontrollierbares Werkzeug im Alltag zeichnet, warnt Prof. Dr. Annett Laube davor, dass sich gerade durch die alltägliche Nutzung langfristige Überwachungs- und Abhängigkeitsstrukturen etablieren können (Laube, persönliche Kommunikation, 14. November 2025).
Rahel Estermann ist Co-Geschäftsführerin der Digitalen Gesellschaft, einer NGO für Grund- und Menschenrechte im digitalen Raum. In ihrer aktuellen Funktion begleitet sie den e-ID-Prozess politisch und fachlich. Ihr Bezug zur e-ID ergibt sich aus der zentralen Rolle der Organisation im Referendum gegen die erste Vorlage sowie aus der aktiven Mitgestaltung der neuen e-ID, bei der sie sich für starke Datenschutz- und Privatsphärenstandards eingesetzt hat. Sie verschiebt die Perspektive vom technischen Risiko zur politischen Aushandlung von Selbstbestimmung. Aus Sicht der Digitalen Gesellschaft ist die neue e-ID Ausdruck eines erreichten Kompromisses. Staatlichkeit, Dezentralität, Datensparsamkeit und Privacy by Design gelten für sie als zentrale Bedingungen, damit die E- ID nicht zu einem zentralen Überwachungsinstrument wird. Sie betont, dass es keine Datenbank geben darf, die alle Einsätze der e-ID zusammenführt, und das Batch Issuing verhindern soll, dass selbst derselbe Anbieter wiederkehrende Einsätze eindeutig zuordnen kann. Gleichzeitig insistiert Rahel Estermann darauf, dass diese Schutzprinzipien nur wirken, wenn die E ID rechtlich freiwillig bleibt und Missbrauch in der Praxis sanktioniert wird. Sonst kippt Selbstbestimmung in einen faktischen Nutzungszwang, wenn Anbieter systematisch mehr Daten verlangen, als nötig wäre (Estermann, persönliche Kommunikation, 12. November 2025).
Linus Gasser ist Research Software Engineer am Center for Digital Trust (C4DT) der EPFL und beschäftigt sich mit Fragen der digitalen Vertrauensinfrastrukturen. Seit rund zweieinhalb Jahren begleitet er die Entwicklung der Schweizer e-ID, testet Demonstratoren, gibt Rück-meldungen zu Architektur und Privacy-Aspekten und war mit seinem Team an Stellungnahmen zum e-ID-Gesetz und zur Verordnung beteiligt. Er bestätigt viele der Schutzprinzipien, positioniert sich aber stärker an den Bruchstellen zwischen Anspruch und Praxis. Er beschreibt die Schweiz als «federführend», weil die E ID «selbst auf dem Telefon» liegt, «nicht zentral gespeichert» wird und damit deutlich privatsphärenfreundlicher ist als viele internationale Vorbilder. Gleichzeitig macht er klar, dass maximale Anonymität technisch und politisch nicht widerspruchsfrei ist. Wird die Lösung «zu fest anonym», lasse sich nicht mehr feststellen, «wer geschummelt hat», womit Verantwortung und Rechtsdurchsetzung unter Druck geraten (Gasser, persönliche Kommunikation, 26. November).
Besonders scharf zeichnet Linus Gasser das Machtgefälle zur Wirtschaft: Obwohl Bürger:innen sehen, welche Daten ein Anbieter abfragt, «sitzt die Wirtschaft am längeren Hebel», weil viele Menschen zusätzliche Angaben akzeptieren, um den gewünschten Service nicht zu verlieren. Die eigentliche Profilbildung verortet er damit nicht im e-ID-System, sondern in den nachgelagerten Kundenkonten und Geschäftsmodellen: «Das ist nicht das Problem der e-ID, das ist das Problem, wie wir das Internet brauchen» (Gasser, persönliche Kommunikation, 26. November).
Die Interviews zeigen, dass die E ID das Potenzial hat, digitale Selbstbestimmung zu stärken, dies aber nicht automatisch geschieht. Während Rolf Rauschenbach und Rahel Estermann neue Möglichkeiten der Datenkontrolle und datensparsame, staatlich verantwortete Strukturen betonen, verweist Prof. Dr. Annett Laube auf Risiken durch unreife technische Standards, unsichere Endgeräte, Linus Gasser auf wirtschaftliche Anreize für weitergehende Datensammlungen, unabhängig von einer e-ID oder nicht.
Aktive Schutzmöglichkeiten der Bürger:innen
Aktive Schutzmöglichkeiten der Bürger:innen werden von den Expert:innen entlang konkreter Alltagshandlungen beschrieben. Rolf Rauschenbach und Rahel Estermann betonen vor allem, was Nutzer:innen in der e-ID-Applikation direkt tun können. Vor jeder Nutzung prüfen, wer welche Attribute abfragt, übermässige Anforderungen abbrechen und wo immer möglich nur das notwendige Attribut freigeben, etwa eine Altersbestätigung statt des vollständigen Geburtsdatums. Sie heben zudem hervor, dass Bürger:innen ihre EID zurückziehen können, indem sie die Applikation löschen, die digitale Identität annullieren und sie im Register als ungültig markieren lassen (Rauschenbach & Estermann, persönliche Kommunikation, 14. & 12. November 2025).
Prof. Dr. Annett Laube verschiebt den Fokus stärker auf vorsichtige Nutzung und Wissen als Schutzressource. Aus ihrer Sicht gehört es zu den aktiven Massnahmen, die Einführung der e-ID zunächst kritisch zu beobachten, nicht vorschnell persönliche Daten preiszugeben und sich bewusst zu sein, dass jede Weitergabe von Identitätsdaten zusätzliche Kopien bei Empfänger:innen erzeugt. Besonderen Schutzbedarf sieht sie bei biometrischen Fotos und der Nutzung von mobilen Endgeräten wie Smartphones, die sie als grundsätzlich unsichere Geräte einordnet. Entsprechend rät sie zu einem sehr zurückhaltenden Umgang mit solchen Daten. Digitale Kompetenzen, also das Verständnis von Datenflüssen und Folgen, werden damit selbst zu einem zentralen Schutzinstrument (Laube, persönliche Kommunikation, 14. November 2025).
Linus Gasser knüpft an diese Handlungsmöglichkeiten an, macht aber die Grenzen im Alltag deutlich. Er betont, dass die Applikation transparent zeigt, ob ein Dienst nur ein Attribut wie «über 16» abfragt oder zusätzlich Namen und Geburtsdatum verlangt und dass Nutzer:innen übermässige Anfragen ablehnen können. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die Wirtschaft letztlich am längeren Hebel sitzt. Wer eine breite Datenabfrage verweigert, verliert oft den Zugang zum gewünschten Service. Aus seiner Sicht besteht aktiver Schutz daher nicht nur im klugen Gebrauch der e-ID-Funktionen, sondern auch darin, datensparsame Angebote gezielt zu bevorzugen und datenhungrige Dienste möglichst zu meiden (Gasser, persönliche Kommunikation, 26. November 2025).
Weiterführende Aspekte der e-ID
Die Interviews mit den Expert:innen zeigen, dass die Schweizer e-ID in mehreren Spannungsfeldern steht: zwischen Datenschutz und Interoperabilität, zwischen technischer Reife und Missbrauchsrisiken, zwischen Freiwilligkeit und Nutzungszwang sowie zwischen digitaler Teilhabe und Ausschluss. In allen Bereichen finden sich in den Gesprächen sowohl optimistische als auch skeptische Einschätzungen, die sich gegenseitig ergänzen oder widersprechen.
Rolf Rauschenbach beschreibt den organisatorischen und politischen Rahmen der Schweizer e-ID. Er erläutert seine Rolle im Bundesamt für Justiz sowie die Zuständigkeit des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation für Entwicklung und Betrieb der technischen Infrastruktur. Die Einführung der e-ID ist dabei sowohl von politischen Prozessen geprägt, insbesondere der Vernehmlassung, an der sich Kantone, Unternehmen und Verbände beteiligen können, als auch von einer schrittweisen technischen Umsetzung. Parallel dazu wird die Infrastruktur laufend getestet und weiterentwickelt. Rolf Rauschenbach verweist auf die Public-Beta-Phase, externe Penetrationstests sowie ein Bug-Bounty-Programm mit ausgewählten White-Hat-Hackern. Er betont, dass es sich um eine bewusst iterative Entwicklung handelt und dass «am Anfang noch nicht alles so ist, wie es sein sollte». Entsprechend werde die e-ID nach der Einführung weiterentwickelt; das Parlament habe dafür Mittel bis zum Jahr 2028 gesprochen. Ergänzend hebt Rolf Rauschenbach die internationale Einbettung hervor, unter anderem durch die Mitarbeit in internationalen Gremien, um die langfristige Anschluss-fähigkeit der Schweizer Lösung sicherzustellen (Rauschenbach, persönliche Kommunikation, 14. November 2025).
Linus Gasser ergänzt diese Perspektive aus technischer Sicht. Er hebt hervor, dass beim Bund ein grosses, technisch versiertes Team aufgebaut wurde, das eng mit Forschungseinrichtungen wie der EPFL zusammenarbeitet. Dabei würden anspruchsvolle Fragestellungen zu Privatsphärenmechanismen diskutiert, etwa im Bereich von Zero-Knowledge-Proofs. Die e-ID-Software werde als Open-Source-Projekt entwickelt; im Unterschied zu früheren Projekten würden Rückmeldungen von externen Fachpersonen systematisch aufgenommen, was aus seiner Sicht die Transparenz deutlich erhöhe (Gasser, persönliche Kommunikation, 26. November 2025).
Prof. Dr. Annett Laube äussert sich demgegenüber kritisch zur technischen Ausgangslage. Sie weist darauf hin, dass viele der zugrunde liegenden Standards «noch im Draft-Modus oder gerade mal in der ersten Version» seien und sich «noch nicht bewährt» hätten, was aus ihrer Sicht ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellt. Zudem erklärt sie, dass bestimmte Designentscheidungen mit Blick auf eine mögliche Interoperabilität mit der Europäischen Union getroffen wurden, warnt jedoch davor, dass dies mit Einbussen beim Schutz der Privatsphäre verbunden sein könne. Skeptisch beurteilt sie auch das Konzept einmal verwendbarer Identitätsnachweise und verweist auf mögliche zukünftige Einsatzbereiche wie Alterskontrollen im digitalen Raum, deren konkrete Ausgestaltung noch offen sei. In diesem Zusammenhang thematisiert sie die schwindende Möglichkeit von Online-Anonymität und mögliche Auswirkungen auf die freie Meinungsäusserung (Laube, persönliche Kommunikation, 14. November).
Mehrere Interviewaussagen betreffen die praktische Nutzung der e-ID. Rahel Estermann weist darauf hin, dass es «technisch nicht verhindert» sei, dass Anbieter die e-ID auch in Situationen verlangen, in denen dies rechtlich nicht legitim wäre. Zudem spricht sie Unsicherheiten bezüglich der Unterstützung von Betriebssystemen ausserhalb von iOS und Android an (Estermann, persönliche Kommunikation, 12. November 2025). Linus Gasser ergänzt, dass Nutzer:innen zwar sehen können, welche Attribute abgefragt wer-den, in der Praxis jedoch häufig unter Druck stehen, auch übermässige Datennachfragen zu akzeptieren, da ihnen sonst der Zugang zu bestimmten Angeboten oder Dienstleistungen verwehrt bleibt (Gasser, persönliche Kommunikation, 26. November 2025).
Ein weiterer Schwerpunkt ist die digitale Teilhabe. Prof. Dr. Annett Laube betont, dass Personen ohne Smartphone oder mit geringer digitaler Kompetenz faktisch ausgeschlossen sind, da die e-ID als rein digitale Lösung konzipiert ist (Laube, persönliche Kommunikation, 14. November 2025). Linus Gasser bestätigt, dass ein aktuelles Smartphone Voraussetzung ist, verweist jedoch darauf, dass die Bedienung «nicht komplizierter sein soll als bei WhatsApp oder Signal». Ergänzend wird auf die Bedeutung barrierefreier Gestaltung sowie begleitender Informations- und Unterstützungsangebote hingewiesen, um Vertrauen in digitale staatliche Dienstleistungen zu stärken (Gasser, persönliche Kommunikation, 26. November 2025).
Abschliessend hebt Rahel Estermann den potenziellen Nutzen der e-ID für Unternehmen und Verwaltungen hervor. Betriebe, die Identitätsnachweise verlangen müssen, könnten entlastet werden, da sie keine sensiblen Dokumentkopien mehr aufbewahren müssten und stattdessen eine Bestätigung erhalten könnten, ohne «einen Stapel voller digitaler ID-Kopien» verwalten zu müssen (Estermann, persönliche Kommunikation, 12. November 2025).
Die Untersuchung zeigt, dass die Einführung der staatlichen e-ID ein ambivalentes digitales Reformprojekt darstellt: Sie ermöglicht strukturell, Datenschutzprinzipien wie Datensparsamkeit, selektive Offenlegung und anonyme Nachweise technisch zu verankern, gleichzeitig entstehen neue Abhängigkeiten von Architektur, Regulierung und digitaler Kompetenz. Die Expert:innen betonen, dass digitale Selbstbestimmung nur dann real gegeben ist, wenn Nutzer:innen nachvollziehen können, welche Daten sie teilen, welche Kopien entstehen und welche Rechte sie haben. Zugleich verweisen sie auf Risiken wie zentrale Speicherung bei Verifikator:innen, biometrische Wiederverwendbarkeit, Interoperabilitätsdruck gegenüber der EU und die Gefahr eines faktischen Nutzungszwangs. Deutlich wird, dass der Schutz der Privatsphäre nicht allein technisch lösbar ist, sondern ein Zusammenspiel aus klaren gesetzlichen Vorgaben, wirksamer Aufsicht, barrierefreier Nutzung und kontinuierlicher öffentlicher Kontrolle erfordert. Ob die e-ID langfristig Vertrauen schafft und digitale Selbstbestimmung stärkt, hängt daher weniger von ihrer Existenz ab als von ihrer Weiterentwicklung und den politischen Entscheidungen, die sie begleiten.
Die staatliche e-ID der Schweiz bietet damit grosse Chancen für nutzerfreundliche, datensparsame Identifikation und kann Papierkopien sensibler Ausweise überflüssig machen. Gleichzeitig verschiebt sie Macht in digitale Infrastrukturen und schafft Abhängigkeiten von Architektur, Regulierung und digitalen Kompetenzen. Entscheidend für digitale Selbstbestimmung bleiben transparente Governance, strikte Privacy-by-Design-Prinzipien, klare Zweckbindung und wirksame Aufsicht; Risiken sind insbesondere zentrale Datenspeicherung, Interoperabilitätsdruck, faktischer Nutzungszwang und digitale Ausschlüsse. Ob Vertrauen entsteht, hängt weniger von der Einführung als von der weiteren Ausgestaltung und demokratischen Kontrolle der e-ID ab.

